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Häufige Fragen

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interRAI HomeCare Schweiz (interRAI HCSchweiz) ist ein Instrument zur Bedarfsabklärung bei erwachsenen, meist älteren Menschen, die zuhause durch die Spitex gepflegt und unterstützt werden. Das Instrument wurde als verlässliches und benutzerfreundliches Assessment-System entwickelt, das als Informationsquelle und Leitfaden einer personenzentrierten ganzheitlichen Pflege- und Betreuungsplanung im häuslichen Wohnumfeld dient. Im Fokus stehen die Funktionsfähigkeit und die Lebensqualität der Person, indem der Bedarf und die Ressourcen berücksichtigt werden. Im Bedarfsfall wird der Einbezug anderer Leistungserbringer vereinfacht. Bei regelmässiger Anwendung bietet das interRAI HC die Grundlage für eine ergebnisorientierte Bewertung der geleisteten Pflege- und Unterstützungsmassnahmen. Es ist sowohl für die Abklärung langfristig pflegebedürftiger Menschen als auch für die Akutnachsorge und die Rehabilitationspflege (wie z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt) geeignet.

Daheim bleiben AG verfügt über eine begrenzte Zahl an regional wohnhaften Pflegehelfenden SRK, die für kurzfristige Einsätze und Ersatz bei Krankheitsfällen unserer zugezogenen Pflegehelfenden SRK eingesetzt werden können.

Die zugezogenen Mitarbeiterinnen müssen Ihre Qualifikation durch ein Gleichwertigkeitsverfahren des schweiz. Roten Kreuzes überprüfen lassen. Leider dauert dieser administrative Ablauf derzeit bis zu 2 Monaten. Das heisst, wenn Daheim Bleiben AG ganz neue Mitarbeiterinnen rekrutieren muss, kann dadurch ein personeller Engpass entstehen.

In der Regel dauert der Ablauf von der ersten Bedarfsanalyse beim Klienten bis zu der Übernahme der Pflege/Betreuung zirka 3-4 Wochen. Bedingt durch die Personalsituation hoffen wir auf Verständnis, dass in den ersten Monaten der Pflege/Betreuung die Mitarbeiterinnen aus personellen Gründen gewechselt werden können.

Erkundigen Sie sich bei der AHV-Stelle Ihrer Wohngemeinde über den Antrag zur „Hilflosenentschädigung (HE)„ diese steht jedem pflegebedürftigen AHV-Bezüger zu, unabhängig von Einkommen und Vermögen. Sinkt das Vermögen unter einen bestimmten Stand können zusätzlich „Ergänzungsleistungen (EL)“ beantragt werden. Gerne hilft die Daheim bleiben AG Ihren Klienten bei diesen Anträgen.

Ja, der nicht von der Krankenkasse abgedeckte Klientenanteil der Daheim bleiben AG ist steuerlich abzugsfähig unter der Steuerposition „Behinderungsbedingte Kosten“. Fragen Sie Ihre Daheim bleiben AG nach dem Merkblatt und dem Pauschalangebot der Steuerbegleitung.

Nein, die Pflegerinnen und Pfleger sind Mitarbeiter der Daheim bleiben AG, sie haben einen schweizerischen Arbeitsvertrag- und Anstellungsverhältnis mit der Daheim bleiben und nie mit den Klientinnen oder den Angehörigen. Sämtliche administrativen Aufgaben werden durch uns übernommen.

Der Kanton St. Gallen und der Kanton Graubünden hat sich gesundheits- und sozialpolitisch zum Ziel gesetzt, der Einwohnerschaft zu ermöglichen, selbstbestimmt mit angemessener Lebensqualität so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben zu können. Die Hilfe und Pflege zu Hause soll massgeblich dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen.